Für Kulturanbieter*innen

Öffentliche Zuschüsse

  • Cultural Contact Point Germany
    Informiert über die Kulturförderung der Europäischen Union, insbesondere über das Programm KREATIVES EUROPA und weitere europäische Förderungen des kulturellen Sektors.

  • Fonds Soziokultur
    Der Fonds Soziokultur e.V. fördert Modelle kultureller Praxis, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und zugleich eine Rückwirkung der so entstehenden Formen von Kunst und Kultur in unsere Gesellschaft anstreben.
    Förderer: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
    Schwerpunkte: Soziokulturelle Projekte
    Spartenübergreifend
    Antragsfristen: 2. Mai und 2. November, halbjährlich
    Fördervolumen: Min.3.000 Euro / Max. 30.000 Euro, max. 80% der Gesamtkosten

  • Zusätzliches Förderprogramm des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen: Der Jugend eine Chance
    Schwerpunkte: Kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung, durchgeführt von Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren
    Spartenübergreifend
    Antragsfrist: 02.04.-02.05 und 02.10-02.11
    Fördervolumen: Max. 4.000 Euro, max. 80% der Gesamtkosten.

  • Kreatives Europa
    Förderer: Europäische Kommission zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativsektoren; Informationsstelle in Deutschland: Creative Europe Desk KULTUR
    Schwerpunkte: Europäische Projekte aus allen Kultursparten
    Spartenübergreifend, Literaturübersetzungen
    Antragsfristen: Je zum Herbst/Winter und abhängig von der Art der Förderung
    Fördervolumen: Abhängig von der Art der Förderung – kleine Projekte max. 60% der Gesamtkosten, max. 200.000 Euro; große Projekte max. 50% der Gesamtkosten, max. 2 Mio. Euro; Literaturübersetzungen max. 50% der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro

  • Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung
    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert außerschulische Angebote der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Die Angebote werden von lokalen Einrichtungen und Vereinen, die sich in Bündnissen für Bildung zusammenschließen, umgesetzt.
    Förderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung; Mittelvergabe durch ca. 30 Programmpartner
    Schwerpunkte: Lokales außerschulisches Engagement für kulturelle Bildung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen im Rahmen von lokalen Bündnissen für Bildung; Projekte müssen von Bündnissen aus mindestens drei lokalen Partnern durchgeführt werden
    Spartenübergreifend und spartenspezifisch
    Antragsfristen: Je nach Programmpartner
    Fördervolumen: Je nach Programmpartner; Anteilfinanzierung, in Ausnahmefällen auch Vollfinanzierung

  • Kulturstiftung des Bundes
    Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
    Förderer: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
    Schwerpunkte: Innovative Programme/Projekte im internationalen Kontext, Entwicklung neuer Verfahren der Pflege des Kulturerbes, Erschließung kultureller und künstlerischer Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen, kultureller Austausch und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
    Spartenübergreifend
    Antragsfristen: 31. Januar und 31. Juli, halbjährlich
    Fördervolumen: Projekte ab 50.000 Euro, von denen bei Antragsstellung mind. 20% als Eigen- und/oder Drittmittel gesichert sein müssen.

  • Künste öffnen Welten (Teil des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“)
    Im Rahmen des Programms "Künste öffnen Welten" fördert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Bündnisse auf lokaler Ebene aus Kultur, sozialräumlichen Partnern und Schule bzw. Kita
    Förderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
    Schwerpunkte: Lokale, außerschulische Bildunsprojekte für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Risikolagen zur Schaffung von mehr kulturellen Bildungsmöglichkeiten; inhaltlicher Kern: Auseinandersetzung mit Künsten, Kultur, Spiel und/oder Medien
    Spartenübergreifend
    Antragsfrist: Jährlich im September
    Fördervolumen: Auf Anfrage.

Stiftungen

Es gibt im gesamten Bundesgebiet zahlreiche kleinere Stiftungen, die vor allem regional operieren und fördern, sie gehen oftmals auf ansässige Unternehmen oder wohlhabende Bürger*innen zurück und verfolgen sehr unterschiedliche Zwecke. Thematische und regionale Suche über: www.stiftungssuche.de
Ein Beispiel sind die zahlreichen Banken und Sparkassenstiftungen. Eine Übersicht über alle
Sparkassenstiftungen findet sich hier.

  • Aktion Mensch
    Förderweise: Operativ und fördernd
    Schwerpunkte: Inklusion, Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, Kinder- und Jugendhilfe
    Spartenübergreifend
    Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
    Fördervolumen: Max. 350.000 Euro pro Projekt

  • Allianz Kulturstiftung
    Förderweise: Operativ und fördernd
    Schwerpunkt: Kooperationsprojekte im europäischen Kontext mit Partnern aus mind. drei Ländern
    Spartenübergreifend
    Antragsfrist: Jährlich bis März
    Fördervolumen: Projekte werden in einer Größenordnung von 80.000 bis maximal 150.000 Euro gefördert, max. 75% der Gesamtkosten

  • ’Ich kann was!’’-Initiative
    Zielgruppe: Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in mittelbarer oder unmittelbarer Nähe zu einem sozial und wirtschaftlich schwachen Umfeld, die Angebote für die Altersgruppe 9 bis 16 Jahre haben
    Förderer: Deutschen Telekom Stiftung
    Schwerpunkt: Vermittlung und Erwerb von digitalen Kompetenzen für Kinder und Jugendliche
    Spartenübergreifend
    Antragsfrist: Jährlich im Frühjahr
    Fördervolumen: Max. 10. 000 Euro pro Projekt; ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, allerdings sollte die Grundförderung der Einrichtung selbst gesichert sein.

  • Kämpgen-Stiftung
    Zweck der Kämpgen-Stiftung ist die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen und die Ermöglichung der vollen Teilhabe an allen Lebensbereichen. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden Projekte und Maßnahmen gemeinnütziger Träger*innen in den Bereichen Bildung, Mobilität, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Freizeit, Kultur und Sport im Großraum Köln gefördert.

  • Kulturstiftung des Bundes
    Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
    Förderer: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
    Schwerpunkte: Innovative Programme/Projekte im internationalen Kontext, Entwicklung neuer Verfahren der Pflege des Kulturerbes, Erschließung kultureller und künstlerischer Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen, kultureller Austausch und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
    Spartenübergreifend
    Antragsfristen: 31. Januar und 31. Juli, halbjährlich
    Fördervolumen: Projekte ab 50.000 Euro, von denen bei Antragsstellung mind. 20% als Eigen- und/oder Drittmittel gesichert sein müssen

  • Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung
    Die bundesweite Initiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“ fördert vorbildliche Projekte, die über die Musik das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken.
    Förderweise: Operativ und fördernd
    Schwerpunkte: Opern-Gesangsnachwuchs, Musikerziehung, Förderung des interkulturellen Verständnisses zwischen Kindern und Jugendlichen
    Sparte: Musik
    Antragsfrist: Jährlich im Herbst für „Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik“
    Fördervolumen: Max. 7.500 Euro pro Projekt, nicht mehr als 80% des Gesamtprojektbudgets

  • PwC-Stiftung
    Förderweise: Operativ und fördernd
    Schwerpunkte: Projekte der ästhetischen Kulturbildung für Kinder und Jugendliche, besonderer Förderschwerpunkt: Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung
    Sparten: Kunst, Musik, Literatur, Neue Medien, werteorientierte Wirtschaftsbildung
    Antragsfrist: 1. März und 1. September, halbjährlich
    Fördervolumen: Projektabhängig

  • Robert Bosch Stiftung
    Förderweise: Operativ und fördernd
    Schwerpunkte: Bildung (v. a. vorschulischer und schulischer Bereich), Wissenschaft, Gesundheit, Völkerverständigung, Gesellschaft (u. a. kulturelle Teilhabe von Jugendlichen)
    Sparten: Bildung, kulturelle Teilhabe
    Antragsfrist: Schriftliche Anfrage jederzeit möglich
    Fördervolumen: Projektabhängig.

  • Stiftung für künstlerische Projekte
    Förderweise: Fördernd
    Schwerpunkt: Förderung junger Künstler*innen in München mit besonderem Augenmerk auf die Integration internationaler Nachwuchskünstler*innen
    Sparten: Musik, Tanz und Sprechtheater
    Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
    Fördervolumen: Nähere Informationen nach Absprache

  • Stiftung Mercator
    Förderweise: Operativ und fördernd
    Schwerpunkte: Kulturelle Bildung, Integration, Europa, Klimawandel
    Spartenübergreifend
    Antragsfrist: Bewerbung laufend möglich
    Fördervolumen: Ab tausend Euro bis zu zweistelligen Millionenbeträgen

Preise und Wettbewerbe

  • Kulturlichter / BKM-Preis Kulturelle Bildung
    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien honoriert mit dem „BKM-Preis Kulturelle Bildung“ hervorragende Projekte der künstlerisch-kulturellen Vermittlung. Die Auszeichnung unterstreicht die herausragende Bedeutung der Vermittlungsarbeit von öffentlichen und privaten Institutionen sowie bürgerschaftlichen Initiativen. Der Preis würdigt deren Engagement, aber auch das der jeweiligen Träger und Förderer.
    Schwerpunkte: Bereits umgesetzte Projekte, die Kunst und Kultur innovativ und nachhaltig vermitteln und bislang unterrepräsentierte Zielgruppen besonders berücksichtigen
    Spartenübergreifend
    Bewerbungsfrist: 01.08-30.09.2023
    Fördervolumen: 20.000 Euro pro Initiative

  • Deutscher Lesepreis
    Förderer: Commerzbank-Stiftung, Stiftung Lesen und weitere Kategorie-Partner
    Schwerpunkte: Innovative Leseförderungsmaßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, eine Kultur des Lesens zu erhalten und zu fördern; es gibt verschiedene Kategorien
    Sparte: Literatur
    Antragsfrist: 31. Juni, jährlich
    Fördervolumen: 19.500 Euro, aufgeteilt auf mehrere Kategorien

  • Deutscher Multimediapreis mb21
    Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Landeshauptstadt Dresden sowie weitere Partner
    Schwerpunkte: Projekte und Projektideen von Kindern und Jugendlichen im Alter von bis zu 25 Jahren (einschließlich); es gibt verschiedene Kategorien
    Sparte: Medien
    Antragsfrist: 07.08
    Fördervolumen: Je nach Kategorie und Platz bis zu 1.000 Euro

  • Dieter Baacke Preis
    Förderer: Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
    Schwerpunkte: Medienpädagogische Projekte außerschulischer Träger zur Förderung von Medienkompetenz im Bereich der Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit; es gibt verschiedene Kategorien
    Sparte: Medien
    Antragsfrist: 31. Juli, jährlich
    Fördervolumen: 2.000 Euro für den ersten Platz innerhalb der einzelnen Kategorien

  • Jugendkulturpreis NRW
    Die Ausschreibung will Kindern und Jugendlichen eine Bühne für ihre eigenen Ideen und Projekte geben. Sie will beispielhafter Kinder- und Jugendkulturarbeit Öffentlichkeit verschaffen und so den Austausch von Projektideen und Know-how fördern. Preiswürdig sind Projekte aus allen künstlerischen Sparten, die den Blick dafür öffnen, was junge Menschen bewegt und begeistert, was ihr Leben und Umfeld ausmacht. Den Themen sind keine Grenzen gesetzt.

  • Kinder zum Olymp
    Im Rahmen ihrer Bildungsinitiative Kinder zum Olymp! ruft die Kulturstiftung der Länder jedes Jahr bundesweit zu einem Wettbewerb für Kultur und Schule auf. Kinder und Jugendliche sollen in der Schule die Möglichkeit erhalten, sich aktiv in kulturellen Projekten zu engagieren und eigene künstlerische Erfahrungen zu sammeln. Gemeinsam mit außerschulischen Partnern – kulturellen Einrichtungen oder Künstler*innen – können Schüler*innen und Lehrer*innen neue Ideen entwickeln und umsetzen.
    Kinder zum Olymp! sucht nicht nur Einzelprojekte, sondern möchte darüber hinaus die Schulen mit dem überzeugendsten Kulturprofil auszeichnen, Schulen, in denen die Künste fächerübergreifend den Alltag prägen.

  • MIXED UP Wettbewerb
    Jährlich vergibt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) den Kulturpreis MIXED UP an Bildungspartnerschaften, denen es gelingt, innovative künstlerische Lern- und Lehrformen in die Schule zu integrieren. Der Wettbewerb richtet sich an Bildungspartnerschaften von Kultur und Schule im gesamten Bundesgebiet. Angesprochen sind alle Kooperationsteams, die aus mindestens einem außerschulischen kulturellen Partner und einer allgemeinbildenden Schule bestehen.
    Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
    Schwerpunkte: Modelle der Zusammenarbeit zwischen Trägern der kulturellen Kinder- und Jugendbildung und Bildungseinrichtungen (Schulen und Kitas). Preiskategorien sind Zusammenspiel, Diversity, Dauerbrenner, Ländlicher Raum, Partizipation, Länderpreis Niedersachsen, Kita, Bildungslandschaft, International
    Spartenübergreifend
    Antragsfrist: 18.07.2023
    Fördervolumen: Drei Preise mit je 5.000 Euro 

Für Privatpersonen

  • Bildungspaket des BMAS
    Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann ebenfalls einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
    Förderer: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Antragsstellung: Abhängig vom jeweiligen Bundesland
    Bildungs- und Teilhabeleistungen: Zuschüsse für Verpflegung, Lernförderung, Kultur-/Sportmitgliedschaften, Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung

Fördermöglichkeiten

Erfolgreiche Kooperationen und Projekte benötigen ausreichend finanzielle Mittel. Hier finden Sie eine Übersicht über Fördermöglichkeiten, die sich an Kulturanbieter*innen, Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen richten. Unsere Auswahl beinhaltet öffentliche Zuschüsse, Stiftungen, Wettbewerbe, Preise und weitere Förderpartner*innen, die speziell im Bereich Kulturelle Bildung aktiv sind. Diese Zusammenstellung wird laufend überarbeitet.

Wir freuen uns über Ihre Ergänzungsvorschläge und Tipps!

Für Bildungseinrichtungen

  • denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule
    Schüler*innen erleben gebaute Geschichte und lernen so den Wert und die Bedeutung von Kulturdenkmalen kennen. "denkmal aktiv" bietet den Rahmen für schulische Projekte zur Kulturellen Bildung.
    Zielgruppe: Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen der Sekundarstufe I und II, Grundschulen mit den Jahrgangsstufen 5 und 6, Einrichtungen der Lehrer*innen Aus- und Fortbildung
    Schwerpunkte: Schulische Projekte zu Kulturerbe und Denkmalschutz
    Sparten: Kulturerbe, Denkmalschutz
    Antragsfrist: Jährlich zwischen März und Mai
    Fördervolumen: Max. 1.900 Euro pro Projekt

  • Deutscher Lesepreis
    Förderer: Commerzbank-Stiftung, Stiftung Lesen und weitere Kategorie-Partner
    Schwerpunkte: Innovative Leseförderungsmaßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, eine Kultur des Lesens zu erhalten und zu fördern; es gibt verschiedene Kategorien, u. a. für Bildungseinrichtungen
    Sparte: Literatur
    Antragsfrist: 31. Juni, jährlich
    Fördervolumen: 19.500 Euro, aufgeteilt auf mehrere Kategorien

  • Deutscher Multimediapreis mb21
    Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Landeshauptstadt Dresden sowie weitere Partner
    Schwerpunkte: Projekte und Projektideen von Kindern und Jugendlichen im Alter von bis zu 25 Jahren (einschließlich); es gibt verschiedene Kategorien
    Sparte: Medien
    Antragsfrist: jährlich
    Fördervolumen: Je nach Kategorie und Platz bis zu 1.000 Euro

  • MIXED UP Wettbewerb
    Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
    Schwerpunkte: Modelle der Zusammenarbeit zwischen Träger*innen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung und Bildungseinrichtungen (Schulen und Kitas). Preiskategorien sind Zusammenspiel, Diversity, Dauerbrenner, Ländlicher Raum, Partizipation, Länderpreis Niedersachsen, Kita, Bildungslandschaft, International
    Spartenübergreifend
    Antragsfrist: 18.07.2023
    Fördervolumen: Drei Preise mit je 5.000 Euro

  • Rauskommen! - Der Jugendkunstschuleffekt
    Förderer: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Schwerpunkte: Laufende oder abgeschlossene, beispielhafte kulturpädagogische Projekte von gemeinnützigen öffentlichen oder freien Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet, die die Kriterien (Zugangsbarrieren senken, Transferideen, Partizipation und Sichtbarkeit, Jugendkultur und digitale Kommunikation) erfüllen
    Spartenübergreeifend
    Antragsfrist: 15. Mai, jährlich
    Fördervolumen: Drei Preise im Wert von 1.500, 2.500 und 4.000 Euro

  • Robert Bosch Stiftung
    Förderweise: Operativ und fördernd
    Schwerpunkte: Bildung (v. a. vorschulischer und schulischer Bereich); weitere Schwerpunkte: siehe oben (Fördermöglichkeiten für Kulturanbieter)
    Sparten: Bildung, kulturelle Teilhabe
    Antragsfrist: Schriftliche Anfrage jederzeit möglich
    Fördervolumen: Projektabhängig