Kinder- und Jugendschutz
An dieser Stelle wollen wir Akteur*innen, die in der Kulturellen Bildung und darüber hinaus aktiv sind, über den Schutz von Kindern und Jugendlichen informieren. Die folgende Übersicht soll eine Hilfestellung dabei geben, Kinderschutz und Jugendschutz adäquat umzusetzen.
Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine rechtliche Beratung dar. Sie gibt lediglich einen ersten Überblick über das sehr sensible Thema. Sollten Sie weitergehende Fragen haben oder Ihren individuellen Sachverhalt prüfen wollen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Inhaltsübersicht
Kinderschutz
Jugendschutz
Relevant für Kinder- und Jugendschutz
Hinweis: Der Schutz junger Menschen beginnt in der Familie. Sollten Sie privat Hilfe suchen, können Sie mit den Bezirkssozialdiensten der LH Düsseldorf Kontakt aufnehmen.
Kinderschutz
Betroffene Personengruppen
Alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Minderjährigen Kontakt haben, sind dem Kinderschutz verpflichtet. Da Gefährdungssituationen und sexuelle Übergriffe nicht auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beschränkt sind, sondern auch überall dort entstehen und stattfinden können, wo anleitende Personen mit Kindern und Jugendlichen zusammentreffen, ruft der Deutsche Verein dazu auf, "auch in all diesen Strukturen Präventions- und Schutzkonzepte zu entwickeln (z.B. Aktivitäten außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe im sportlichen, kulturellen oder schulischen Bereich, auch durch privat-gewerbliche oder kommerzielle Anbieter). Die Vorlage von Führungszeugnissen von Neben- und Ehrenamtlichen ist auf der Grundlage von § 30 a Bundeszentralregistergesetz auf freiwilliger Basis ebenfalls möglich und sollte im Rahmen von Präventions- und Schutzkonzepten vor Ort geklärt werden." (Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)
Zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses im beruflichen Kontext sind nach § 72a SGB VIII verpflichtet
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen sowie der freien Jugendhilfe
- Neben- und Ehrenamtlichel, die in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben
Für Berufliche Kontaktpersonen von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe gilt: Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet alle Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, zur Zusammenarbeit beim Thema Kinderschutz. Die Einschaltung des Jugendamtes und damit die Datenweitergabe ist dann notwendig, wenn Eltern nicht in der Lage oder Willens sind, eine Gefährdung ihres Kindes abzuwenden. Alle Akteure – auch Berufsgeheimnisträger – sind dem neuen Gesetz nach befugt und verpflichtet, in diesem Sinne zu handeln.
Mindeststandards
Gesetzlich vorgeschriebener Mindeststandard
- Erweitertes Führungszeugnis
Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Kindern und Jugendlichen ist Grundlage für gutes pädagogisches Handeln und ist damit für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowohl für hauptberuflich Tätige als auch für Neben- und Ehrenamtliche unerlässlich. Ziel ist es, dass Prävention in diesem Feld als Teil eines allgemein akzeptierten Selbstverständnisses und einer täglich gelebten Normalität angesehen wird, ohne dabei eine Atmosphäre von Verdächtigungen und Misstrauen zu schaffen. Auch wenn die Einsichtnahme in Führungszeugnisse das Instrument ist, um den Wissenstransfer von bereits strafrechtlich bekannt gewordenen Vorfällen in die Strukturen vor Ort zu ermöglichen, und der Vorlage ein Warneffekt gegenüber potenziellen Täter/innen innewohnen kann, steht sie nicht für einen Generalverdacht gegenüber den hauptberuflich, neben- oder ehrenamtlich Tätigen.
Weiterführende Informationen zum Thema Führungszeiugnisse
Darüber hinaus empfohlen
- Individuelle Schutzvereinbarungen: Greifen Sie die individuelle Situation Ihrer Einrichtung auf und formulieren Sie Schutzvereinbarungen, die Sie mit allen für Sie tätigen Mitarbeiter_innen schließen, die im Rahmen ihrer Aufgaben mit Minderjährigen Kontakt haben
- Erläuterungen zu Präventionskonzepten inkl. Beispielen des Landessportbundes (Kapitel 5.1)
- Gesundheitszeugnis: Ist nur erforderlich, wenn Sie direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind
Orientierungshilfen und Mustervorlagen
Was benötige ich?
- Erweitertes Führungszeugnis: Mustervorlagen, Orientierungshilfen (ist es erforderlich?), Stellen zur Beantragung etc.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)
Woran erkenne ich?
- Hinweise zur Wahrnehmung und Beurteilung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII
- Verfassungsschutzbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz: Darstellung von Organisationen und Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten
An wen wende ich mich? Wie reagiere ich?
- Erste Schritte bei Verdacht auf Missbrauch
- Insoweit erfahrene Fachkraft – ein verbindliches Element der Qualitätssicherung im Kinderschutz
- Kindeswohlgefährdung - Meldung gemäß § 8a SGB VIII (4) im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (Düsseldorf)
- Beratungsstellen
Jugendschutz
Jugendschutz in Düsseldorf
Aufgabe des Jugendschutzes ist es, entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien durch Beratung und Unterstützung sowie durch jugendschutzrechtliche Auflagen zu schaffen. Im Vordergrund steht die Sicherung der Rechte und Chancen von Mädchen und Jungen auf eine positive gesundheitliche wie auch psychosoziale Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Es geht im Jugendschutz unter anderem darum, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit bestehenden Risiken umzugehen, vorhandene Missstände zu erkennen und gemeinsam und verantwortlich zu ihrer Veränderung beizutragen.
Relevant für Kinder- und Jugendschutz
Gesetzestexte
Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I, Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2011, S. 2975 ff.
Bundeskinderschutzgesetz. Der Inhalt in Kürze
Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz. Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung. Berlin 2012 herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
Kinder- und Jugendhilfegesetz Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Beratung
- Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
- Bezirkssozialdienste als Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Stadtbezirk
- Jugendschutz
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Jugendschutz für Gewerbetreibende und Veranstalter
- Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Beratungsstelle in Ihrem Stadtbezirk
- Medizinische Kinderschutzhotline – kostenfrei, 24 Stunden, 7 Tage Tel. 0800 1921000, die Hotline richtet sich ausschließlich an medizinisches Fachpersonal
Ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. Die Fallverantwortung bleibt bei den Anrufenden. - Aussteigerprogramm Islamismus des Landes Nordrhein-Westfalen,
Weitere Kontakte und Einrichtungen:
- Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen
- Fachberatungsstelle für Familien mit Gewalterfahrung
- Zentrum für Schulpsychologie
- Clearingstelle Zukunft für Kinder- Präventionsprogramm frühe Hilfen
- Gesundheitsamt Düsseldorf – Kinder- und Jugendgesundheit – Prävention und Gesundheitsförderung
- Sozialpädiatrie am Gesundheitsamt
- Rechtsmedizinische Ambulanz für Gewaltopfer Uniklinikum Düsseldorf
- Ärztliche Kinderschutzambulanz
- Kriminalkommissariat Prävention/Opferschutz
- Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland
Weiterführende Informationen
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport: Im Rahmen eines 10-Punkte-Aktionsprogramms hat der Landessportbund NRW eine Reihe von Hilfestellungen und unterstützenden Maßnahmen entwickelt, um sexualisierter Gewalt im Sport zu begegnen.
Arbeitshilfen und Publikationen des Landessportbundes NRW:
Handlungsleitfaden für Verbände und Vereine
Ehrenkodex
ElternkompassBroschüren für Kinder des Landessportbundes NRW
Broschüre: Wir können auch anders!
Broschüre: Finger weg – Pack mich nicht an!