Schullesungen

Antragstellung:

Schulen, die bereits Kontakt zu einer Autorin oder einem Autor haben, können sich direkt mit einer Finanzierungsanfrage an das Kulturamt wenden. Ist dies nicht gegeben, unterstützt das Kulturamt bei der Kontaktherstellung.

Das Kulturamt übernimmt die Honorarkosten für die unmittelbare Lesung und den in Zusammenhang stehenden Austausch mit den Schüler*innen.

Als Honorar stehen 100 € für 45 Minuten zur Verfügung.

Organisatorische Hinweise

Es besteht keine Antragsfrist. Das Anfrageformular sollte jedoch spätestens drei Wochen vor dem
geplanten Termin im Kulturamt vorliegen.

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